Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

01.01.2015

1. Anwendbarkeit
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten Kundenaufträge, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Kunden anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vom Institut bestätigt wurden AGB des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

2. Auftragserteilung
Anmeldungen zu offenen Kursen (Training) müssen in Schrift- oder Textform erfolgen (z. B. per Post, Fax, E-Mail), und die vollständigen Personalien der angemeldeten Personen umfassen (vollständiger Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit per Telefon und/oder E-Mail). Anmeldungen werden erst rechtswirksam, wenn sie durch zwischenpunkt bestätigt werden. Bei Überbuchung wird der Anmeldende informiert und in eine Warteliste aufgenommen, wenn er damit einverstanden ist.
Alle anderen Verträge zwischen Auftraggeber und zwischenpunkt kommt durch die von zwischenpunkt und dem Auftraggeber unterzeichnete schriftliche Auftragserteilung zustande.
Angebote von zwischenpunkt sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Fristangabe, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an einen Monat lang gültig.

3. Zusammenarbeit der Vertragspartner
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zwischenpunkt nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von Informationen sowie die regelmäßige Abstimmung mit allen Beteiligten.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

4. Auftragsannullierung oder Verschiebung
Ein Auftrag kann sowohl von zwischenpunkt als auch vom Auftraggeber jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Die Teilnahme an einem offenen Kurs (Training) kann bis zu zwei Wochen vor Beginn des ersten Kurstags gegen eine Stornierungsgebühr von 150,00 € vom Auftraggeber annulliert werden. Bei Annullierung weniger als zwei Wochen vor dem ersten Kurstag ist der Auftraggeber verpflichtet, 100 % der Kursgebühr zu entrichten. Wenn der Teilnehmer nach Beginn des Kurses die Teilnahme zwischenzeitlich beendet oder anderweitig nicht am Kurs teilnimmt, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rückerstattung. Der Auftraggeber bzw. der vom Auftraggeber benannte Teilnehmer kann anstatt des angemeldeten Teilnehmers nach Rücksprache mit zwischenpunkt eine andere Person am Kurs teilnehmen lassen, wenn der Austausch innerhalb von 24 Stunden nach der Annullierung des ursprünglichen Teilnehmers dem Institut mitgeteilt wird. Die Pflicht zur Zahlung der Seminargebühr verbleibt bei der zunächst anmeldenden Person, der gegenüber die Anmeldung verbindlich bestätigt wurde, es sei denn, die Ersatzperson hätte die Seminargebühr bereits beglichen. Der Austausch nach Beginn des Kurses ist nicht mehr gestattet.
zwischenpunkt hat das Recht, ohne Angabe von Gründen den offenen Kurs jederzeit zu annullieren oder die Teilnahme eines Auftraggebers bzw. des vom Auftraggeber benannten Teilnehmers abzulehnen. In diesen Fällen hat der Auftraggeber das Recht auf Rückzahlung des gesamten, von diesem an zwischenpunkt gezahlten Betrags. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Alle anderen Aufträgen können jederzeit schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Für den Fall, dass ein Auftrag durch explizit definierte Leistungsphasen bzw. Zeitabschnitte gegliedert ist, kann die Kündigung nur unter Einhaltung der 14-Tagesfrist jeweils zum Ende einer solchen Leistungsphase bzw. eines Zeitabschnitts erfolgen.
Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Aufwendungen sind vom Auftraggeber an zwischenpunkt voll zu vergüten.

5. Veranstaltungsort
Kurse können in anderen geeigneten Räumlichkeiten in der Nähe des zunächst ausgeschriebenen Veranstaltungsorts abgehalten werden. Änderungen würden dem Teilnehmer frühzeitig bekannt gegeben. Liegen die neuen Räumlichkeiten nicht weiter als 20 km übliche Pkw-Fahrtstrecke vom ursprünglichen Ort entfernt, bleibt die Anmeldung verbindlich. Andernfalls kann der Teilnehmer innerhalb von einer Woche nach der Mitteilung, dass der Seminarort wechselt, kostenfrei stornieren.

6. Vergütung
Die Vergütung der von zwischenpunkt erbrachten Leistungen gliedert sich in Kursgebühr oder Honorar und Spesen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes.
Honorare werden je nach Projektart entweder auf Pauschalbasis oder nach Tagessätzen berechnet. Maßgebend sind die Angaben im Angebot. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch ggf. notwendige, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Kosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
Kursgebühren werden vor Beginn des Kurses in Rechnung gestellt. Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet zwischenpunkt in einem monatlichen Rhythmus oder aufgabenbezogen ab. Der Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart.

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern zwischen zwischenpunkt und Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist.

8. Durchführung von Projekten
Verzögert sich der Beginn oder die Durchführung eines Auftrags aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich die Fristen zur Durchführung angemessen. Nach eigener Wahl sind wir auch berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen kann. Bereits bezahlte Honorare erstatten wir in solchen Fällen anteilig, soweit Leistungen von uns noch nicht erbracht worden sind. Für den Nachweis von uns erbrachter Leistungen sind unsere internen Aufzeichnungen maßgeblich, die wir dem Kunden auf Wunsch mitteilen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

9. Änderungsvorbehalt
Wir sind jederzeit befugt, Änderungen an dem vereinbarten Ablauf vorzunehmen. Ist bei einer wesentlichen Abweichung der Kunde mit den geänderten Vertragsbedingungen nicht einverstanden, ist uns dies schriftlich anzuzeigen. In solchen Fällen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer solchen Anzeige das Recht zur Kündigung des Vertrags. Ein Anspruch auf Erstattung bereits angefallener Honorare aus von uns erbrachten Leistungen besteht in diesem Falle nicht.

10. Gewährleistung
Reklamationen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Auftrags schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch werden wir nach unserer Wahl die Minderleistung von der Rechnungssumme abziehen oder innerhalb einer angemessenen Frist eine für unseren Kunden kostenfreie Nachbesserung veranlassen.

11. Haftung
zwischenpunkt übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, es sei denn der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von zwischenpunkt oder eines Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf den Betrag beschränkt, der für die Schaden verursachende Leistung in Rechnung gestellt wurde, oder wenn es einen Dauervertrag betrifft, auf den Rechnungsbetrag für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten. Der Schadenersatz beträgt keinesfalls mehr als 10.000,-. zwischenpunkt haftet nie für indirekte oder mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Gewinnausfall, Reise- oder Hotelkosten und Schäden durch Betriebsausfälle. Das Institut haftet nicht, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hat, betreffend des Entstehens des Schadens direkt seine Versicherungsgesellschaft bzw. die Versicherungsgesellschaft eines Dritten anzusprechen.

12. Urheberrechte
Alle Inhalte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt. Die Unterlagen sind nur zum vertragsgemäßen Gebrauch durch die Teilnehmer selbst bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung.
Werden Mittel, Medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen. Der Kunde haftet allein, wenn durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

13. Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, Informationen - gleich welcher Art - über Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden vertraulich zu behandeln. Wir dürfen jedoch in unseren Werbebroschüren und auf unserer Internetseite den Namen unseres Kunden als Referenz angeben, sofern wir nicht eine anderslautende schriftliche Mitteilung erhalten.

14. Datenschutz
Die Daten der Auftraggeber bzw. Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert, ausschließlich für vertragsgemäße Zwecke verwendet und keinesfalls an Dritte übermittelt.

15. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Mediation und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag, versuchen die Beteiligten den Konflikt einvernehmlich und selbstverantwortlich im Rahmen einer Mediation zu lösen. Bei Bedarf lassen sie sich vom Bundesverband MEDIATION e.V. eine/n Mediator/in in der Nähe benennen.
Erfüllungsort und, soweit unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mannheim.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.